Und täglich grüßt … die Corona-Schutzverordnung

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Die geltenden Beschränkungen im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung wurden bis zum 31. Januar verlängert. Die Bestimmungen wurden zum 13.01. noch einmal angepasst. Geändert hat sich indes wenig. Für uns gilt weiterhin die Regelung 2G+. Neu ist allerdings, dass eine nachgewiesene Booster-Impfung (3. Impfung) von der Testpflicht entbindet. Schüler und Jugendliche sind weiterhin von der Impfpflicht ausgenommen. Bis zum Alter von 17 Jahren genügt als Nachweis der Schülerausweis.

Bitte erleichtert uns die Prüfung, indem ihr unaufgefordert Ali, Annika oder mir eure Nachweise vorzeigt.

Details könnt ihr der Übersicht entnehmen: